Änderungen in der Pflege 2022

Wussten Sie schon,

dass es ab 2022 verschiedene Änderungen in der Pflege gibt? Änderungen, die Pflegebedürftigen, deren Angehörigen aber auch dem Pflegepersonal zugutekommen.

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Erste Regelungen sind schon in Kraft, die meisten folgen zum 1. Januar 2022. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sieht unter anderem vor, dass die ambulante Pflege gestärkt, HeimbewohnerInnen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen.

Einige wesentliche Veränderungen seien kurz aufgeführt:

Ambulante Pflege

Ab dem 1. Januar 2022 werden die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Die Monatsbeträge steigen ja nach Pflegegrad wie folgt:

Pflegegrad 2: von 689 Euro auf auf 724 Euro

Pflegegrad 3: von 1.298 Euro auf 1.363 Euro

Pflegegrad 4: von 1.612 Euro auf 1.693 Euro

Pflegegrad 5: von 1.995 Euro auf 2.095 Euro.

Stationäre Pflege

Neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag zahlt die Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim ab dem 1. Januar 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil,  der mit der Dauer der Pflege ansteigt.

Der Leistungszuschlag staffelt sich für HeimbewohnerInnen mit Pflegegrad 2-5 wie folgt:

5 Prozent im ersten Jahr

25 Prozent im zweiten Jahr

45 Prozent im dritten Jahr

70 Prozent in den folgenden Jahren

Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro. Mit den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen so bis 3.386 Euro jährlich zur Verfügung.

Übergangspflege

Für Pflegebedürftige soll ein neuer Anspruch auf eine bis zu 10tägige Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt werden, wenn im Anschluß an einen Krankenhausaufenthalt die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann.

Zulassung Pflegeeinrichtungen

Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen oder eine dieser Höhe entsprechende Entlohnung anbieten.

Finanzierung

Ab 2022 bekommt die Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss von pauschal einer Milliarde Euro jährlich. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht.

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, freue ich mich. Wenn Sie fragen: „Mein Gott, wer soll als Älterer oder Angehöriger diese Vielzahl von zum Teil ineinander fließenden Leistungen und Budgets noch verstehen und im notwendigen Maße reagieren können?“, kann ich das durchaus nachvollziehen. Ich kann Ihnen nur raten, sich frühzeitig und regelmäßig Rat zu holen. Den findet man neben den Pflegekassen z.B. bei den Pflegestützpunkten der Landkreise oder den ambulanten Pflegediensten vor Ort – und das in der Regel kostenlos. Die MitarbeiterInnen kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause, denn im vertrauten Wohnumfeld läßt sich’s am besten beraten.

Informationen finden Sie auch unter www.seniorenbeirat-grossbeeren.de über den Button Pflegeportal.

Herzlichst

Lutz-Peter Anton

Stellv. Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats TF und des Seniorenbeirats Großbeeren