Zuschuss für den Badumbau

Zuschuss für den Badumbau – man muss immer am Ball bleiben!

In der Ausgabe 10/21 berichteten wir von den Möglichkeiten,Zuschüsse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der Krankenkassen zu erhalten.

Kurz darauf rief mich eine Familie an und bat um Hilfe. Es ging um Umbaumaßnahmen im Bad. Der Mann hatte einen schweren Verlauf von Corona. Langer Krankenhausaufenthalt, Reha und dann häusliche Versorgung durch den Ambulanten Dienst. Mit regelmäßiger Physiotherapie kommt er langsam aus dem Rollstuhl in Richtung Rollator. Was für eine Freude, diese Entwicklung nach dieser schweren Krankheit zu sehen. Er kämpft sich in sein Leben zurück!

Aber was nun, wenn es im Bad ein Hindernis gibt?

Anfang Oktober wurde von dem Vermieter eine Genehmigung eingeholt, eine kleine bauliche Maßnahme (ohne Kosten des Vermieters) durchführen zu dürfen. Gleichzeitig holten wir ein Kostenangebot von einem Gas-Wasser-Installateur.

Wir stellten bei der Krankenkasse den Antrag, diese Maßnahme zu finanzieren. 

Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Anträgen bei der Krankenkasse, habe ich die betroffene Person schon auf eine Ablehnung vorbereitet. Innerhalb von 6 Wochen muss dieser Antrag von der Kasse bearbeitet werden. Dazu wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (der unabhängig begutachten soll) beauftragt. 

Da wir immer noch eingeschränkte Kontakte hatten, meldete sich dieser telefonisch und stellte Fragen, die schwer von der Familie allein zu beantworten waren. Normalerweise gibt es einen gemeinsamen Vorort-Termin, aber nun ein Telefonat, was dazu führte, dass einige Tage später die Ablehnung kam. „Es besteht kein Handlungsbedarf!“

Wir schrieben sofort einen Widerspruch und 3 Wochen später forderte uns die Kasse auf, erneut einen Antrag zu stellen. Das taten wir dann am 26.1.22. Wir schickten genau den gleichen Antrag, nur mit einem neuen Datum. Vier Wochen später bekamen wir die Information, die Situation noch einmal schriftlich zu schildern, was wir umgehend machten.

Der wichtigste Punkt in dem Schreiben war:- die Erringung der Selbständigkeit und die Entlastung der Angehörigen!

Am 20.4.2022 kam dann die Genehmigung des Antrages vom 26.1.22 mit der Zusage, dass die Kosten übernommen werden. Nun muss nur noch der Handwerker seine Arbeit leisten. 

Ich freue mich, dass wir gemeinsam ein gutes Ergebnis für dieFamilie erreichen konnten. 

Monika Andres

Unterstützerin des Seniorenbeirats Großbeeren