Wussten Sie schon, …
dass Sie für die häusliche Pflege eines Angehörigen von der Pflegekasse Punkte für die eigene Rente bekommen können, sprich, sich Ihre Rente später erhöht?
Die Pflegeproblematik wird seit geraumer Zeit heiß diskutiert. Der Anteil der Pflegebedürftigen hat in Brandenburg die 7%-Schwelle überschritten – und liegt damit übrigens deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Etwa 85% der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2-5 werden zu Hause gepflegt. Für pflegende Familienangehörige bedeutet das eine hohe Belastung und oft auch ein Zurückstecken im Beruf.
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung.
Das Hauptproblem für viele pflegende Angehörige ist die o.g., vom Sozialgesetzbuch vorgegebene wöchentliche Arbeitszeit. Um den Rentenzuschlag erhalten zu können und natürlich auch aus Sicht der zu bewältigenden Pflegetätigkeit, steht oft die Frage nach einer Reduzierung der eigenen Arbeitszeit im Raum. Kann man das aus finanzieller Sicht überhaupt?
Es gibt einige Optionen, die man bei der Entscheidungsfindung im Blick haben sollte.
Je nach Größe des Arbeitgebers hat man als Pflegeperson besondere Rechte, Arbeitszeiten über einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Begriffe wie Pflegezeit, Familienpflegezeit, Brückenzeit oder das seit dem 1. Januar 2024 eingeführte Pflegeunterstützungsgeld werden Ihnen in dieser sehr komplexen Entscheidungsfindung begegnen.
Über welche Größenordnung einer „Rentenaufbesserung“ sprechen wir in etwa?
Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Die Werte dafür werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet.
Und was viele Seniorinnen und Senioren oft nicht wissen – selbst Vollzeitrentner können sich noch Rentenpunkte anrechnen lassen.
Für Vollzeitrentner hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich für die Pflegetätigkeit mit einer nachträglichen Rentenerhöhung belohnen zu lassen.
Als Rentner kann man sich z.B. für die Pflegezeit zum „99-Prozent-Teilzeitrentner“ zurückstufen lassen. Während der Pflege verzichtet man somit auf 1 % seiner Rente.
Dann können Seniorinnen und Senioren als Erwerbstätige für die Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen. Eine Rentenerhöhung daraus würde schon zum 1.Juli des Folgejahres eintreten. Ist die Pflegezeit zu Ende, bekommt der Pflegende anschließend mehr Rente ausgezahlt und das eine Prozent natürlich auch wieder.
Ob sich das für die eigene Rente lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Von der Höhe der eigenen Rente wie vom Pflegegrad und den beantragten Sachleistungen des zu Pflegenden.
Eine Beispielrechnung finden Sie weiter unten.
Eine nicht ganz einfache Entscheidungsfindung mit Rechnerei für den Einzelnen ohne Zweifel. Eine qualifizierte Beratung bei der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen und derRentenversicherung ist in jedem Fall dringend geboten.
Soweit einige Anregungen meinerseits, die Rückkopplung voneigener Pflegeleistung mit den eigenen Rentenansprüchen imBlick zu behalten.
Herzlichst!
Lutz-Peter Anton
Eine Beispielrechnung