Rentenpunkte durch Pflegetätigkeit

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Wussten Sie schon, …

dass Sie für die häusliche Pflege eines Angehörigen von der Pflegekasse Punkte für die eigene Rente bekommen könnenSprich, sich Ihre Rente später erhöht.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein::

– Mindestens Pflegegrad 2 der zu pflegenden Person;

– Als Pflegeperson dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und nicht erwerbsmäßig pflegen;

– Als Pflegeperson pflegen Sie wenigstens 10 Stunden in der Woche, aufgeteilt auf mind. 2 Wochentage;

– Die Pflegezeit erstreckt sich über mindestens 2 Monate

Das Hauptproblem für viele pflegende Angehörige ist die o.g., vom Sozialgesetzbuch vorgegebene wöchentliche Arbeitszeit. Um den Rentenzuschlag zu erhalten und natürlich auch aus Sicht der zu bewältigenden Pflegetätigkeit, steht oft die Frage nach einer Reduzierung der eigenen Arbeitszeit im Raum. Kann man das aus finanzieller Sicht überhaupt?

Es gibt einige Optionen, die man in der Entscheidungsfindung im Blick haben sollte.

Je nach Größe des Arbeitgebers hat man als Pflegeperson besondere Rechte, Arbeitszeiten über einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Begriffe wie Pflegezeit, Familienpflegezeit oder Brückenzeit werden Ihnen in dieser sehr komplexen Entscheidungsfindung begegnen.

Über welche Größenordnung einer „Rentenaufbesserung“ sprechen wir in etwa?

Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Die Werte dafür werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet.

Und was viele Seniorinnen und Senioren oft nicht wissen – selbst Vollzeitrentner können sich noch Rentenpunkte anrechnen lassen.

Für Vollzeitrentner hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich für die Pflegetätigkeit mit einer nachträglichen Rentenerhöhung belohnen zu lassen. 

Als Rentner kann man sich z.B. für die Pflegezeit zum „99-Prozent-Teilzeitrentner“ zurückstufen lassen. Während der Pflege verzichtet man somit auf 1 % seiner Rente.

Dann können Seniorinnen und Senioren als Erwerbstätige für die Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen. Eine Rentenerhöhung daraus würde schon zum 1. Juli des Folgejahres eintreten. Ist die Pflegezeit zu Ende, bekommt der Pflegende anschließend mehr Rente ausgezahlt und das eine Prozent natürlich auch wieder.

Ob sich das für die eigene Rente lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Von der Höhe der eigenen Rente wie vom Pflegegrad und den beantragten Sachleistungen des zu Pflegenden.

Eine Beispielrechnung 

Eine nicht ganz einfache Entscheidungsfindung mit Rechnerei für den Einzelnen ohne Zweifel. Eine qualifizierte Beratung bei der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen und der Rentenversicherung ist in jedem Fall dringend geboten.

Soweit einige Anregungen meinerseits, die Rückkopplung von eigener Pflegeleistung mit den eigenen Rentenansprüchen im Blick zu behalten.

Herzlichst!

Lutz-Peter Anton