Wussten Sie schon, dass Artikel herunterladen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege seit dem 1.1.2017 Anspruch auf einen
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben?
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung von Pflegenden bzw. der Förderung von Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der
Gestaltung des Alltags.
Das bedeutet u.a. Begleitung beim Spazierengehen oder Einkaufen, Betreuung von Demenzkranken, aber auch Hilfe im Haushalt.
Sprechen Sie Ihren Pflegedienst an!
Lassen Sie sich zum neuen Pflegestärkungsgesetz beraten!
Sie können sich auch gerne an Ihren Seniorenbeirat wenden. Ansprechpartner zu diesem Thema ist Lutz-Peter Anton (email: lp.anton@seniorenbeirat-grossbeeren.de).