Wussten Sie schon, dass ….
…Ihnen die Pflegekasse bei Umbauten in Ihrem Zuhause Zuschüsse erteilt?
Oftmals kommt mit dem Alter oder zunehmender körperlicher Beschwerden das Problem auf, dass der Wohnraum nicht mehr den Anforderungen genügt. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit man möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben kann. Die Pflegekasse (privat wie gesetzlich) kann sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ im Einzelfall mit bis zu 4.000 Euro finanzieren.
Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen derartige Maßnahmen generell eines von den drei Kriterien erfüllen:
- Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
- Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
- Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.
Es gibt verschiedene Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen. Dies sind typische Beispiele aus der Praxis:
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Umbau von einer Wanne zur Dusche
- Installation eines Badewannenlifts
- Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
- Installation eines Treppenlifts
- Rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
- Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
- Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
- Einbau gut erreichbarer Lichtschalter
- Einbau eines barrierefreien WC´s
- Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
- Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
- Abbau von Stolperfallen in Wohnräumen
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
- Vergrößerung von Türen
- Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
- Abbau von Türschwellen
- Einbau einer Gegensprechanlage
Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse des Pflegebedürftigen (z. B. TK, DAK, Barmer, IKK) angeschlossen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, fließen später auch die Zuschüsse. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen.
Welche Daten sollte der Antrag enthalten?
- Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
- Beschreibung der Baumaßnahme
- Gründe für die notwendige Umbaumaßnahme
- im besten Fall Kostenvoranschläge
- Information, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden oder mich auch persönlich ansprechen (Tel. 356555). Durch meine vorherige berufliche Tätigkeit habe ich bereits vielen Menschen bei der Realisierung dieser Maßnahmen erfolgreich helfen können.
Herzlichst
Monika Andres
für den Seniorenbeirat Großbeeren