Was bringt uns das Jahr 2022?

Anstehende Neuregelungen und Änderungen

Und wieder stehen wir am Beginn eines sicher ereignisreichenJahres. Mit Fragen, wie es mit der Corona-Krise weitergeht oder wie sich Deutschland bei der Fußballweltmeisterschaft schlägt. Abgesehen davon stehen wichtige Änderungen für das Jahr 2022 fest. Hierzu zählen ein höherer Mindestlohn, die Annahmepflicht von Supermärkten für Elektroschrott, Portoerhöhungen und mehr.

Von Umwelt über Lebensmittel bis hin zu Arbeits- oder Finanzthemen – im Jahr 2022 ändern sich viele Gesetze.Nachfolgend seien einige aus der Seniorensicht dargestellt:

Digitaler Ticketverkauf in Fernzügen

Einsteigen, Fahrkarte beim Schaffner bezahlen – das geht in Zukunft nicht mehr. 

Ab 1.1.22 ist Schluss mit den Papiertickets in Fernzügen.Beim kurzentschlossenen Einsteigen in einen Zug bist Du verpflichtet, innerhalb von zehn Minuten nach Abfahrt dein Handy für die Buchung einer Fahrkarte zu bemühen.

Reduzierung EEG Umlage beim Strompreis 

Zum 1. Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das entspricht einer Senkung um 43 Prozent und dem niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Inwieweit der Strompreisauftrieb abgebremst werden kann, bleibt abzuwarten.

Förderung E-Autos

Der neue Bundesregierung hat die staatliche Förderung des Kaufs von Elektroautos bis Ende 2022 verlängert. Die sogenannte Innovationsprämie war bisher bis Ende des laufenden Jahres befristet. Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach weiter bis zu 9000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride – die auch mit Benzin oder Diesel fahren – werden mit maximal 6750 Euro gefördert, wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mitteilte.

Verbraucherverträge

Ein Vertrag ist online schnell abgeschlossen, aber meist schwer wieder zu kündigen. Das ändert sich im nächsten Jahr.Ab 1. Juli 2022 wird ein Kündigungsbutton Pflicht. Dieser muß leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. 

Grundfreibetrag

2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.So wird bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Frührentner

Frührentnerinnen und Frührentner dürfen auch im neuen Jahrdeutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Und zwar bis zu 46.060 Euro, ca. 3.838 Euro brutto im Monat. Das soll den Unternehmen und Kliniken bei Corona-bedingten Personalengpässen helfen. Erstmals im März 2020 hatte die Politik mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Coronakrisegestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und anderen Fachkräften reagiert. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenzelediglich bei 6.300 Euro im Jahr.

Minijob

Die neue Bundesregierung will die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöhen. Die Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren, heißt es im Koalitionsvertrag.

Elektronisches Arzneimittelrezept

Ursprünglich ab Januar 2022 sollte das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt werden. Die Testphase wird jedoch verlängert, da die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen.

Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer anstatt in Papierform ausgestellt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. 

Elektronische Krankschreibung

Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden, los ging’s bereits im Oktober 2021. Arbeitnehmer müssen aber noch bis zum 1. Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen. Arbeitgeber werden dann von der Krankenkasse informiert. Der “gelbe Schein” auf Papier wird damit Stück für Stück digitalisiert. Komplett verschwinden wird er aber nicht.  Die Verpflichtung, dem Versicherten eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen, bleibt für die Ärzte bestehen.

Pflegereform

Die schwarz-rote Koalition hatte sich noch vor der Bundestagswahl auf eine Pflegereform geeinigt. Unter anderem wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.

Pflegeleistung stationär

Pflegebedürftige sollen durch die Reform nicht überfordert werden. Die Pflegeversicherung zahlt deshalb künftig neben dem je nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten. Dieser solle mit der Dauer der Pflege steigen.

Im ersten Jahr trage die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils,

im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Pflegeleistungen ambulant.

Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.

Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht:

Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro

Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro

Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro

Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro

Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen. Quelle: Verbraucherzentrale

Die zeitweilige Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro läuft zum Ende des Jahres aus. Sie liegt ab 2022 wieder bei 40 Euro.

Führerscheinumtausch

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen bzw. hätte ihn bis zu diesem Datum umtauschen müssen. Der Innenministerkonferenz liegt momentan ein Antrag auf Fristverlängerung um 6 Monate zur Entscheidung vor.

Hintergrund: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen, schrittweise je nach Geburtsjahr. 

Pfandpflicht

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Portoerhöhungen

Ab Januar beanspruchen auch Briefsendungen, Warensendungen und Nachsendeanträge Ihren Geldbeutel stärker. Der Grund besteht in der Bekanntgabe der Post, die verschiedenen Arten von Briefen zu verteuern. Gleiches gilt für Bücher- und Warensendungen sowie Nachsendeanträge. 

Beispielsweise: Standardbrief: 85 statt 80 Cent und Großbrief: 1,60 Euro statt 1,55 Euro

Lutz-Peter Anton

Seniorenbeirat Großbeeren