Ambulante Pflege

Wußten Sie schon, dass

 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind.

Mit den Pflegestärkungsgesetzten haben sich gerade in den letzten zwei Jahren die Leistungen in der häuslichen bzw. ambulanten Pflege deutlich verbessert.

Für diesen Bereich der Pflege lässt sich durchaus ein positives Fazit ziehen.

Den Menschen soll ermöglicht werden, möglichst lange im vertrauten Umfeld versorgt zu werden.

Was hat sich konkret für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege und ihre pflegenden Angehörigen verbessert?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Deutliche Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen, sprich der Budgets, die ambulanten Pflegediensten für die Grundpflege, Behandlungspflege oder Hauswirtschaft zur Verfügung stehen, um Pflegebedürftige zu versorgen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in Abhängigkeit von der individuelle Situation des Einzelnen kombiniert werden. Sogenannte Kombileistungen sind zum Erfolgsmodell geworden.

Um einmal ein Gefühl für die Höhe dieser beiden Budgets zu erhalten, nur zwei Zahlen:

  • Pflegegeld  entsprechend Pflegegrad max. 10.812 Euro pro Jahr
  • Sachleistungen entsprechend Pflegegrad max. 23.940 Euro pro Jahr

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nimmt den Menschen in seiner Lebenswelt in den Blick.

Bei Begutachtungen werden alle Beeinträchtigungen der Betroffenen berücksichtigt. Körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen werden bei der Einstufung gleichermaßen und pflegefachlich angemessen berücksichtigt.

Das „Vernachlässigen“ von Demenzerkrankungen gehört somit endlich der Vergangenheit an.

Einführung von Pflegegraden

Durch den im Rahmen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade entstandenen neuen Pflegegrad 1 erhalten mittelfristig bis zu 500.000 Menschen erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Mehr Geld für Pflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte zur Verfügung

Höhere Zuschüsse für Umbauten

Bis zu 4000 Euro können pro Maßnahme beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder Badumbauten.

Weniger Anträge

Für Pflegebedürftige zu Hause wird es einfacher, Pflegehilfsmittel, wie z.B. Gehhilfen und Duschstühle zu erhalten: Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegehilfsmittel empfiehlt, müssen diese seit 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Formulare und Zeit.

Ausweitung der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wird auf bis zu 8 Wochen im Jahr ausgeweitet.

Die Leistungen für die Ersatzpflege bei Verhinderung der privaten Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit sind verbessert worden.

Für die Verhinderungspflege stehen bis zu 2418 Euro jährlich zur Verfügung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Seit 2017 steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag.

Damit lassen sich beispielsweise hauswirtschaftliche Arbeiten oder Betreuungsaufgaben finanzieren. Bei der Nutzung dieses Budgets sind Sie an den Einsatz professioneller Leistungserbringer gebunden.

Bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige wurde die soziale Sicherung verbessert. Mehr Pflegepersonen erhalten Beitragszahlungen der Pflegekassen in die Rentenversicherung, und die Absicherung pflegender Angehöriger bei späterer Arbeitslosigkeit wird gestärkt.

Förderung betreuter Wohngruppen

Auch für Wohngruppen gibt es Vorteile. Für die Gründung einer WG sowie für Maßnahmen für den Wohnungsumbau gibt es eine Anschubfinanzierung.

Pflegebedürftige erhalten zudem einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.

 

Zusammenfassend kann man feststellen, daß es  für die Sicherstellung der häuslichen Pflege eine begrüßenswerte Leistungsausdehnung gibt.

Die Vielzahl der Unterstützungsmöglichkeiten aber in Einklang mit Ihren individuellen Anforderungen zu bekommen, ist nicht ganz so einfach.

Hier brauchen Sie Unterstützung. Lassen Sie sich beraten.

Nutzen Sie beispielsweise die im Land Brandenburg neu geschaffenen Pflegestützpunkte.

Hier werden Sie neutral und umfassend beraten und die Mitarbeiter/Innen kommen auch zu Ihnen nach Hause. Der Service ist kostenlos.

Für den Kreis Teltow Fläming wenden Sie sich bitte an den

Pflegestützpunkt Luckenwalde

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Tel. 03371-6083850

www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de

Selbstverständlich können Sie sich auch an die ambulanten Pflegedienste in unserem Ort wenden oder Sie kommen zur Sprechstunde des Seniorenbeirats.

Herzlichst, Ihr

Lutz-Peter Anton

Stellv. Vorsitzender des Seniorenbeirats