Entlastungsbeitrag bei häuslicher Pflege

Wussten Sie schon, dass                                     Artikel herunterladen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege seit dem 1.1.2017 Anspruch auf einen

Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben?

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung von Pflegenden bzw. der Förderung von Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der

Gestaltung des Alltags.

Das bedeutet u.a. Begleitung beim Spazierengehen oder Einkaufen, Betreuung von Demenzkranken, aber auch Hilfe im Haushalt.

Sprechen Sie Ihren Pflegedienst an!

Lassen Sie sich zum neuen Pflegestärkungsgesetz beraten!

Sie können sich auch gerne an Ihren Seniorenbeirat wenden. Ansprechpartner zu diesem Thema ist Lutz-Peter Anton (email: lp.anton@seniorenbeirat-grossbeeren.de).