Hinzuverdienstgrenzen bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten (Stand 2023)

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab dem 01.01.2023 ersatzlos. Damit kann im Bereich der Altersrenten unbeschränkt hinzuverdient werden.

Bei Renten wegen Erwerbsminderung erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung und beträgt im Jahr 2023 17.823,75 Euro. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die pauschale jährliche Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 35.647,50 Euro. Daneben gilt – wie bisher – die individuelle Hinzuverdienstgrenze weiter, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. Die individuelle Grenze kann höher sein als die pauschale Grenze. Die Höhe der individuellen Grenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.