Zuzahlungen

Wussten Sie schon, dass…                                      Artikel herunterladen

Sie als gesetzlich Krankenversicherte(r) möglicherweise Anspruch auf eine Rückzahlung oder Befreiung von Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen haben?
Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn Sie im Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten haben. Die reguläre Belastungsgrenze liegt bei 2% des um Freibeträge reduzierten Familien-Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1%.
Haben Sie die Grenze überschritten, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden von der Krankenkasse zurückerstattet.
Gerade die 1% sind bei Senioren schnell überschritten. Denken Sie daran, dass es nicht nur um Zuzahlungen für Medikamente geht. Schauen Sie auch auf Ihre Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen, Heilmittelverordnungen, Physio-und Ergotherapie sowie häuslicher Krankenpflege.
Überschlagen Sie einfach mal im Kopf die Höhe Ihrer Zuzahlungen versus Einkommen. Haben Sie eine Kundenkarte bei der Apotheke, druckt man Ihnen dort auch gern eine Übersicht über geleistete Zuzahlungen aus. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb des Kalenderjahres erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Fragen Sie nach dem entsprechenden Vordruck.
Übrigens können Sie den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Wird er genehmigt, ist Ihre gesamte im gemeinsamen Haushalt lebende Familie von weiteren Zuzahlungen im Kalenderjahr befreit. Manche Krankenkassen bieten als Service auf Ihren Websites an, dass Sie mithilfe eines Rechners Ihre individuelle Belastungsgrenze bestimmen und die Beantragung und Nachweisführung zum Teil elektronisch führen können.
Bei relativ gleichbleibenden Einkommen können Sie bei einigen Krankenkassen den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze im Voraus einzahlen. Die Krankenkasse befreit Sie dann sofort von weiteren Zuzahlungen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln der Belege.
Ein Antrag, der Ende des Jahres mit Blick auf das Folgejahr möglicherweise Sinn macht.

Zögern Sie nicht, sprechen Sie Ihre Krankenkasse an. Persönlich oder Telefonisch.

Lutz-Peter Anton
Seniorenbeirat Großbeeren