Vereinfachte Steuererklärung

Wussten Sie schon, dass….

die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg als besonderen Service auch für das Steuerjahr 2023 eine vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner, die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ anbietet?

Ein Angebot, das speziell auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnitten ist. Lediglich 2 Seiten, die es auszufüllen gilt und die in Ihrem Finanzamt oder über das Internet erhältlich sind: finanzamt.brandenburg.de.

Dieser Vordruck wird derzeit nur in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angeboten und ist Bestandteil eines Projekts, daß auch in diesem Jahr fortgeführt wird. Letztendlich hat das Projekt in den genannten Ländern viel Anklang gefunden und man möchte weitere Erfahrungen sammeln.

Das Ausfüllen wird deutlich erleichtert, weil solche Daten nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen (u.a. die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung). Das Finanzamt übernimmt diese Angabe dann nämlich bei der Veranlagung von Amts wegen. Der Vordruck bietet aber auch die Möglichkeit, typische persönliche Abzugspositionen, wie Haftpflichtversicherungsbeiträge, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen, geltend zu machen.

Auf Hinweis vieler Nutzerinnen und Nutzer wurde der Vordruck so gestaltet, dass er auch am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck kann dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.

Verwenden kann den vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“, wer

– ausschließlich Renteneinkünfte und/oder Pensionen (also keinerlei weitere in- oder ausländische Einkünfte) bezogen hat und

– zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sonderausgaben nur die im Vordruck bezeichneten Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuern, außergewöhnliche Belastungen und/oder Steuerermäßigungen geltend machen will.

Eine ausführliche Darstellung der Besteuerung von Alterseinkünften sowie Tipps für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung finden Sie in einer 2023 erschienenen Broschüre „Renten und Steuern“ – herausgegeben vom Brandenburger Finanzministeriums. Diese können Sie sich gerne unter finanzamt.brandenburg.de. herunterladen. Hier Sie finden zum Beispiel als Orientierung aussagefähige Tabellen, ab welcher Einkommenshöhe man überhaupt steuerpflichtig ist oder wird. Gerade bei Rentenerhöhungen taucht diese Frage immer wieder auf.

Lutz-Peter Anton

Seniorenbeirat