Pkw-Schwerbehinderten-Rabatte

Wussten Sie schon, dass….                         Artikel herunterladen

viele namhafte Autohersteller Behindertenrabatte beim Autokauf gewähren?
Die wichtigste Vorbedingung hierzu ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Der Grad der Behinderung muss zumeist 50% betragen oder aber die Merkzeichen

  • erheblich Gehbehindert (G),
  • außergewöhnlich Gehbehindert (aG),
  • Hilflos (H) oder
  • Blind (B)

müssen ausgewiesen sein.
Ferner gelten die meisten Rabatte nur beim Kauf eines Neuwagens und beziehen sich auf den Händler-Listenpreis und nicht auf mögliche Aktionspreise des Verkäufers. Wird ein Altfahrzeug in Zahlung gegeben, muss mit dem Händler verhandelt werden. Das gekaufte Auto muss auf den Behinderten zugelassen werden.
Natürlich dürfen andere Personen aus der Familie, dem Freundeskreis oder dem pflegerischen Umfeld mit dem Auto fahren, sofern man bei der Autoversicherung nicht selbst Einschränkungen vornimmt.
Zu beachten ist auch die an eine Rabattgewährung gekoppelte Haltefristvereinbarung, nach der Sie das Auto in den ersten 6 Monaten oder erstem Jahr nicht verkaufen dürfen.
Unverbindlich nun eine kleine Auswahl von Herstellern mit derartigen Rabatten:

  • Audi bis zu 15% Nachlass
  • BMW bis zu 15% Nachlass
  • Ford bis zu 25% Nachlass
  • Mercedes bis zu 15% Nachlass
  • Opel bis zu 20% Nachlass
  • Renault bis zu 25% Nachlass
  • VW bis zu 15% Nachlass

Sprechen Sie ggf. bitte Ihren Autohändler an und fragen Sie nach dem Schwerbehindertenrabatt.

Lutz-Peter Anton
Seniorenbeirat Großbeeren