Neuerungen 2019

Wußten Sie schon, …

daß uns auch das Jahr 2019 wieder viel Beachtenswertes bringen wird?

Was sollte man wissen? Was gibt es Neues?

Neues Gesetz zur Krankenversicherung: Beiträge sinken 2019

Ab 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% bleibt unverändert. Insgesamt sollen so die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro entlastet werden.

Rentenpaket: Gesetzliche Änderungen 2019

  1. Gesetzesänderung sieht „doppelte Haltelinie“ vor

Sie soll garantieren, daß durch eine Änderung der Rentenformel das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei 48% gehalten wird. Gleichzeitig legt sich die Bundesregierung gesetzlich darauf fest, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2025 nicht über 20% zu erhöhen.

  1. Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Zurechnungszeiten werden weiter ausgedehnt. Wer einen neuen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte. Konkret bedeutet das: Die Zurechnungszeiten werden angehoben und im ersten Schritt werden die Renten so berechnet als hätten die Erwerbsminderungsrentner bis zu einem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter von 67 angehoben.

  1. Mütterrente

Künftig sollen alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, zusätzliche Rentenansprüche bekommen. Sie bekommen ab 2019 einen halben Rentenpunkt mehr anerkannt. Damit erhalten sie 2,5 Rentenpunkte und genauso 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, werden drei Jahre angerechnet.

  1. Änderungen für geringfügig Beschäftigte

Das Rentenpaket sieht auch Erleichterungen für Geringverdiener vor. Der sogenannte Übergangsbereich zwischen einen Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ausgeweitet. Midijobber dürfen dann zwischen 450 und 1300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Sobald die ersten Änderungen bei der Rente mit dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, will Sozialminister Heil das Rentenpaket 2 schnüren. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die sogenannte Grundrente. Diese soll bis zur Hälfte der Legislaturperiode im Herbst 2019 eingeführt werden und für mehr finanzielle Unterstützung von Geringverdienern sorgen.

Wer aufgrund niedriger Einzahlungen in die Rentenkasse im Alter Grundsicherung bezieht, könnte dann unter bestimmten Voraussetzungen künftig etwas mehr Geld bekommen. Mit der geplanten Grundrente erhalten Menschen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente, so daß diese 10% über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegt. Haben Personen in ihrem Beruf zugunsten von Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen pausiert, sollen diese Zeiten auf die Renteneinzahlung angerechnet werden.

Familienentlastungsgesetz: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, daß sie Familien stärker entlasten und stärker an den hohen Steuereinnahmen der guten Konjunktur teilhaben lassen wollen. Genau dies soll nun mit dem Familienentlastungsgesetz geschehen.

Das Kindergeld steigt ab 1. Juli 2019 beim ersten und zweiten Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro. Auch beim dritten und jedem weiteren Kind wird es Erhöhungen um 10 Euro geben.

Neben der Erhöhung des Kindergelds plant die Bundesregierung  den steuerlichen Kinderfreibetrag zu erhöhen.  Er soll in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro steigen. So erhöht er sich im Jahr 2019 von 7428 Euro auf 7620 Euro und im Jahr 2020 dann weiter auf 7812 Euro.

Weiterhin ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages im Jahr 2019 auf 9168 Euro und 2020 auf 9408 Euro geplant. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 9000 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muß keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken 2019

Das Bundeskabinett hat die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung im September 2018 auf den Weg gebracht. Dadurch sollen die Beitragszahler im Jahr 2019 um insgesamt rund 6 Milliarden Euro entlastet werden. Der Beitragssatz wird von 3,0% dauerhaft auf 2,6% und per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte befriste bis zum Jahr 2022 gesenkt.

Änderungen bei der Pflegeversicherung: Beiträge steigen

In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung um 0,5%. Begründung ist, daß in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Er liegt dann bei 3,05% des Bruttoeinkommens. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Beitragszahler ohne Kinder müssen durch den Kinderlosenzuschlag (0,25%) künftig den hälftigen Anteil von 3,3% zahlen.

Höherer Mindestlohn ab Januar 2019

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent. Arbeitnehmer haben somit ab dem kommenden Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde.

Pflegebedürftige  – Taxi zum Arzt

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen oft ein Taxi nehmen, um zum Arzt zu kommen. Während die Fahrtkosten bisher nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen wurden, werden ab Januar 2019 grundsätzlich die Taxikosten für den Arztbesuch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 übernommen. Das gilt auch bei PG 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeshränkte Mobilität festgestellt wurde.

Reha für pflegende Angehörige

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht vor, dass Angehörige während einer Kur ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können. Geht das nicht, muß die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts koordinieren. Pflegende Angehörige können außerdem künftig eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Unterstützung ausreichen würde.

Brückenteilzeit für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige gibt es nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nun ein Recht auf Brückenteilzeit. Dabei wird sichergestellt, daß auch Arbeitnehmer, die wegen der Pflege von Angehörigen nur in Teilzeit gearbeitet haben, wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Einige Einschränkungen sind hierbei aber zu beachten.

Und zum Abschluß noch eine gute Nachricht für unsere Rentnerinnen und Rentner.

Es wird eine kräftige Rentenerhöhung für 2019 erwartet.

Dies hängt vornehmlich mit dem Anstieg der Löhne und Gehälter zusammen, die in diesem Jahr 2018 um fast 4% gestiegen sind.

Nach dem Entwurf des neuen Rentenversicherungsberichtes 2018 sollen es ab dem 1.7.2019 folgende Rentenerhöhungen geben:

Rentenanpassung West = 3,18%

Rentenanpassung Ost = 3,91%

Diese Zahlen sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch reine Schätzungen.

Herzlichst, Ihr

Lutz-Peter Anton

Stellv. Vorsitzender des Seniorenbeirats