Neue Gesetze und Verordnungen 2021

2021 –  neue Gesetze und Verordnungen

Das Jahr 2021 startete mit vielen neuen Gesetzen und Verordnungen, die auf unseren Alltag Einfluss nehmen.

Die breit diskutierte Grundrente kommt, der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Steuerzahler weg und ein CO2-Preis macht Benzin und Heizöl teurer.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen aus dem Blickwinkel für Seniorinnen und Senioren:

Finanzen

Der Solidaritätszuschlag wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Wer – je nach Steuerklasse – nicht mehr als rund 62.000 Euro Einkommen versteuern muss, zahlt die Abgabe nicht mehr und bekommt mehr von seinem Bruttogehalt oder seiner Rente ausgezahlt.

Weiterhin den Soli zahlen müssen Anleger auf steuerpflichtige Kapitalerträge.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 9 744 Euro; erst auf Einkommen darüber hinaus werden Steuern fällig.

Der Mindestlohn in Deutschland legt zu. Statt bisher 9,35 Euro stehen nun jedem Arbeitnehmer mindestens 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu. Am 1. Juli steigt der Lohn weiter auf 9,60 Euro.

Mehr Geld gibt es auch für Bezieher von Renten – allerdings nur im Osten Deutschlands und nur 0,72 Prozent. Rentenempfänger im Westen müssen sich auf eine Nullrunde einstellen.

Neu ist eine Grundrente für Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur eine kleine Rente bekommen. Deren Rente wird mit einem individuellen Betrag aufgestockt. Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch berechnet und gezahlt.

Das dauert zum Anfang etwas. Es geht aber nichts verloren, ggf. wird nachgezahlt.

Nach 45 Jahren reformiert ein neues Gesetz die bisherigen Behindertenpauschbeträge in der Einkommenssteuer – und das sehr positiv für Betroffene. Der pauschale steuerliche Freibetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt sich ab einem GdB von 25 mit dem Veranlagungszeitraum 2021. Künftig können Steuerpflichtige bereits mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 die Gewährung eines Behindertenpauschbetrages beantragen.

Auch der Pflegepauschbetrag wird mit diesem Gesetz reformiert. Für die Pflegegrade 4 und 5 erhöht sich der Betrag von derzeit 924 Euro auf 1800 Euro. Künftig profitieren auch Betroffene mit Pflegegrad 2 (600 Euro) und Pflegegrad 3 (1.100 Euro).

Vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner, die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ der Finanzverwaltung Brandenburg wird fortgeführt. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist dieses bereits 2019 eingeführte 2-seitige Formblatt für die Steuererklärung ausreichend. Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt oder auf der Homepage des Seniorenbeirats. Hier können Sie sich auch das Formblatt herunterladen.

Von einer neuen Homeoffice-Pauschale profitieren Menschen, die in der eigenen Wohnung statt im Büro arbeiten. Sie können pro Homeoffice-Tag 5 Euro als Werbungskosten absetzen, maximal aber 600 Euro. Die Fahrtkostenpauschale entfällt für diese Tage.

Verbraucher

Tanken und Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Hintergrund ist ein neuer CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas. Öl und Diesel kosten rund 8 Cent mehr pro Liter, Benzin 7 Cent und Erdgas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Die Abgaben auf Strom sinken. Grund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,756 Cent je Kilowattstunde auf 6,5 Cent reduziert wird. Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren den Strompreis, der für Endverbraucher auch steigen kann.

Wer Einkäufe im Internet per Kreditkarte bezahlt, benötigt künftig neben den Daten auf der Karte eine weitere Angabe, etwa eine Transaktionsnummer (TAN). Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit der “Zwei-Faktor-Authentifizierung” freigegeben werden, ab 15. Februar greift sie ab 150 Euro und ab Mitte März bei allen Bezahlvorgängen.

Verkehr

Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich stärker am CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die wenig Schadstoffe verursachen, kommen günstiger weg als solche mit hohem Ausstoß. Besonders geringe Abgaswerte werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.

Wer bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.

Motorräder dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.

Wer an seinem Fahrzeug eine gelbe HU-Plakette hat, muss in 2021 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – eine frische Plakette in Rosa.

Gesundheit

Ärzte übermitteln die Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, künftig elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Dem Arbeitgeber müssen Kranke den “gelben Zettel” weiterhin per Post zuschicken.

Auch Rezepte gibt es künftig papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander, ab 2022 fällt die Papierform weg.

Heilmittel wie Krankengymnastik, Logopädie oder Physiotherapie können nun innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, bisher lag die Frist bei 14 Tagen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.

Zu allen Themen der PFLEGE empfehlen wir Ihnen das neu geschaffene Pflegeportal mit

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Herzlichst, Ihr

Lutz-Peter Anton

Stellv. Vorsitzender des Seniorenbeirats