Krankenversicherungsbeiträge jetzt wieder paritätisch

Wußten Sie schon,…

daß die Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2019 wieder paritätisch finanziert werden?

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 1.1.19 unverändert bei 14,6% liegen. Hinzu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Bei der Finanzierung dieses Zusatzbeitrages kommt es ab Januar 2019 zu einer gravierenden Änderung, sie erfolgt wieder paritätisch. D.h. je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. den Rentenversicherungsträgern und den Rentnern.

Damit ergeben sich für die Beschäftigten und Rentner finanzielle Entlastungen.

Im Jahr 2018 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 Prozent. Durch die Änderung bei der Finanzierung ergeben sich für die Versicherten damit Entlastungen in Höhe von (durchschnittlich) 0,5 Prozent, während sich für die Arbeitgeber und Rentenversicherungen Belastungen in Höhe von (durchschnittlich) 0,5% ergeben. Die Ent- bzw. Belastungen können entsprechend höher oder niedriger sein, sofern eine Krankenkasse einen anderen als den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.

Minister Spahn sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland“.  Arbeitnehmer und Rentner werden um 6,9 Milliarden Euro entlastet.

Arbeitgeber und Rentenversicherungen müssen im Gegenzug entsprechend mehr bezahlen. 

Auf die allgemeine Rentenversicherung kommt in den Jahren 2019 und 2020 eine Mehrbelastung von jeweils 1,4 Milliarden Euro zu. Dies nur mal um die gesamtwirtschaftliche Dimension aufzuzeigen.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre persönliche Entlastung ist, schauen Sie bitte auf www.Krankenkassen.de oder geben Sie einfach den Begriff GROKO-KRANKENKASSEN-RECHNER in die Internet Suchmaske ein.

Auch bei der Erhebung bzw. Festsetzung des Zusatzbeitrages ergeben sich für die Krankenkassen durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz Änderungen.

Die Krankenkassen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben, wenn diese über Finanzreserven von mehr als einer Monatsreserve verfügen. 

Die Finanzreserven wiederum dürfen den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Sollte dies dennoch der Fall sein, müssen die zu hohen Finanzreserven über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschmolzen werden.

Schauen wir aber auch noch kurz auf privat krankenversicherte Rentner, die monatlich einen Zuschuß der Rentenversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten.

Ergibt sich auch für diese Gruppe durch die Gesetzesreform ein finanzieller Vorteil? „Ja“.

Bisher bemisst sich die Höhe des Zuschusses zur privaten KV, indem die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (ohne Zusatzbeitrag) mit der individuellen Bruttorente multipliziert wird.

Ab Januar 2019 soll sich der Zuschuß für privat Versicherte um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen.

Wie oben bereits erläutert, liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0%. Bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr konstant, wird der Zuschuß ab Januar 2019 somit voraussichtlich nicht mehr bei 7,3% liegen, sondern bei 7,8%.

Eine weitere Änderung, welche das GKV-Versichertenentlastungsgesetz mit sich bringt, ist die Halbierung des Mindestbeitrages, den Kleinselbständige zur Krankenversicherung entrichten müssen.

Die Änderung der KV-Beitragsberechnung wird sicher nur eine – wenn auch gewichtige – von vielen Dingen sein, die das neue Jahr mit sich bringen wird. Der Seniorenbeirat wird zum Ende des Jahres noch eine umfassendere Übersicht zu den wichtigsten Veränderungen 2019 kommunizieren.

Herzlichst

Lutz Peter Anton

Stellv. Vorsitzender des Seniorenbeirats