Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat (SB) der  Gemeinde Großbeeren

§1 Allgemeines

  1. Zur Wahrnehmung der Belange der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Großbeeren – ab 55+  – besteht der SB als unabhängige, parteipolitisch neutrale, konfessionell nicht gebundene Interessenvertretung. Grundlage der Arbeit sind die von der Gemeindevertretung (GV) beschlossenen Festlegungen in der Hauptsatzung der Gemeinde.
  2. Dem SB gehören bis zu sieben von der Gemeindevertretung direkt nominierte Mitglieder an. Nachfolgekandidaten können beim Ausscheiden eines Mitglieds von der jeweiligen Fraktion nachnominiert werden. Die Berufung erfolgt auf Antrag der Fraktion durch die GV. Welche Funktion das neu gewählte Mitglied im SB ausübt, ist vom amtierenden SB zu beschließen.
  3. Die Mitglieder des SB gem. § 2 Abs. 6 unterliegen der Schweigepflicht, soweit ihnen bei anstehenden Aufgaben für und mit älteren Bürgern persönliche Inhalte zur Kenntnis gelangen und sollen/müssen eine Verpflichtungserklärung bei der Gemeinde unterzeichnen .
  4. Der SB wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in und eine/n Schriftführer/in.

§2 Aufgaben und Arbeitsweise des SB

  1. Der SB vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren insbesondere gegenüber der Gemeinde Großbeeren und der Gemeindevertretung. Die/der Vorsitzende vertritt den SB in der GV. Jeweils ein Mitglied, das namentlich benannt und der GV mitgeteilt wird, vertritt den SB in den Ausschüssen der GV. Für den Fall der Verhinderung wird jeweils ein/e Stellvertreter/in benannt.
  2. Zu Tagesordnungspunkten der GV und der Ausschüsse, die für die älteren Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde bedeutsam sind, erarbeitet der SB einen Standpunkt, der von seinen Vertretern dort dargestellt wird.
  3. Einmal jährlich berichtet der SB in der GV über seine Tätigkeit. Dabei sollen Ergebnisse der Arbeit und auch Probleme der Arbeit dargestellt werden.
  4. Der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter des SB arbeitet im Kreisseniorenbeirat mit. Für den Fall der Verhinderung wird jeweils ein/e Stellvertreter/in benannt.
  5. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der SB an keine Weisungen gebunden.

§3 Sitzungen und Sitzungstermin

  1. Der SB tagt einmal monatlich in einer öffentlichen Sitzung (mit Ausnahme der Monate Juli und August). Der SB veröffentlicht seine Sitzungstermine auf der eigenen Homepage, der Homepage der Gemeinde sowie in den, für Bekanntmachungen der Gemeinde vorgesehenen Schaukästen. Die öffentlichen Sitzungen des SB können einen nichtöffentlichen Teil beinhalten, sofern Persönlichkeitsrechte oder vertrauliche Informationen behandelt werden.
  2. Der/die Vorsitzende des SB, im Verhinderungsfall der/die Stellvertreter/in, leitet die Sitzungen. Die Dauer der Sitzungen sollte i.d.R.maximal 2 Stunden betragen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann die Dauer der jeweiligen Sitzung überschritten werden.
  3. Die monatlichen öffentlichen Sitzungen des SB finden im Seniorentreff bzw. einer anderen Immobilie, die von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen ist, statt.
  4. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt i.d.R. zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Bis zu dieser Frist sollten alle in der nächsten Sitzung zu behandelnden Themen vorliegen. Der SB kann  die Tagesordnung in dringenden Angelegenheiten  erweitern. Dies bedarf eines mehrheitlichen Beschlusses des SB.
  5. Von jeder Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen.
  6. Der SB ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt. Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend. Gäste haben kein Stimmrecht.

§4 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Der SB informiert über die Inhalte seiner Tätigkeit, über vorgesehene Projekte und Termine die Gemeindeverwaltung, Bereich Öffentlichkeitsarbeit und die Presseorgane. Der SB gestaltet eine eigene Homepage.
  2. Veröffentlichungen werden im SB abgestimmt und werden durch den/die Vorsitzende/n bzw. ein hierfür beauftragtes Beiratsmitglied an die Gemeindeverwaltung und die Presse weitergegeben.
  3. Die Postanschrift des SB ist der Seniorentreff. Für die Belange des SB und den Postverkehr ist in der Gemeindeverwaltung eine Schnittstelle eingerichtet. Ausgehende Post des SB wird durch die Gemeindeverwaltung übernommen.

§5 Verwendung öffentlicher Mittel

  1. Die Gemeinde Großbeeren unterstützt den SB, indem sie Räumlichkeiten, finanzielle Mittel und Sachmittel zur Verfügung stellt.
  2. Über die Verwendung der Mittel, wird im SB beraten. Die Gemeindeverwaltung erhält darüber Kenntnis. Ende des Jahres informiert sich der SB über seine finanzielle Situation.
  3. Die Tätigkeit im SB ist ehrenamtlich.

§6 Gültigkeit der Geschäftsordnung

  1. Der SB berät und beschließt die Geschäftsordnung.
  2. Auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder oder durch eine aktuelle Beschlussfassung der GV Großbeeren sowie gesetzliche Regelungen, die auf die Geschäftsordnung Einfluss haben, können Änderungen der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Änderung ist vom SB mit der Mehrheit von 2/3 zu beschließen.
  3. Die geänderte Geschäftsordnung tritt mit Datum der Beschlussfassung vom 13.10.2020 in Kraft.

Großbeeren, 13.10.2020