Befreiung von Zuzahlung (Kurzfassung)

Wussten Sie schon, ….

dass Sie sich von Zuzahlungen für Medikamenten, medizinische Leistungen oder Hilfsmitteln befreien lassen können und das auch schon für das Kalenderjahr im Voraus?

Damit der Eigenanteil im Rahmen bleibt, gibt es eine gesetzliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Diese Obergrenze liegt bei jährlich 2 Prozent der Bruttoeinnahmen. Leidet der Versicherte unter einer chronischen  Erkrankung, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Zur Berechnung der persönlichen Zuzahlungsgrenze bzw. zur Beantwortung der Frage, wann lohnt sich ein Befreiungsantrag für mich, empfehlen wir,  einen  der im Internet verfügbaren Zuzahlungsrechner zu nutzen, wie z.B.  www.aponet.de/zuzahlungsrechner.

Wenn der Eigenanteil die persönliche Belastungsgrenze überschreitet,  können sich Versicherte von ihrer Kasse für den Rest des Kalenderjahres von der Zuzahlung befreien lassen. Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen sind etwa sieben bis acht Prozent aller gesetzlich Versicherten von der Zuzahlung befreit – der größte Teil davon sind Senioren.

Den Antrag für die Zuzahlungsbefreiung bekommt man bei der Krankenkasse.

Als Nachweis zur Höhe der Einnahmen müssen Belege wie Rentenbescheid oder Steuernachweise beigelegt werden.

Wichtig – alle Quittungen über Ausgaben für verordnete Medikamente, Therapien, Krankenhausaufenthalte oder Hilfsmittel sammeln, denn auch sie müssen bei der Antragstellung eingereicht werden.

Auch rückwirkend gibt es die Möglichkeit, sich den zu viel  bezahlten Betrag von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Eine Erstattung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Vorauszahlung bei der Krankenkasse leisten

Wer keine Quittungen sammeln möchte, sich jedoch sicher ist, dass er seine persönliche Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreichen wird, hat noch eine andere Möglichkeit,  von der

kaum einer weiß bzw. viel zu wenig Gebrauch gemacht wird.

Gerade für Senioren mit relativ gleichbleibenden Einkommen lohnt es sich, bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Vorauszahlung einzureichen.

Dabei bietet man seiner Krankenversicherung an, den persönlichen Eigenanteil vorab zu überweisen. Wer sich diesen Vorschuss an die Krankenkasse leisten kann, bekommt daraufhin von der Versicherung ein Befreiungskärtchen ausgestellt und muss sich für das restliche Jahr nicht mehr um das Thema Zuzahlungen kümmern.

Das Befreiungskärtchen legt man seinen Ärzten bzw. Apotheker vor. Das reicht einmalig.

Zum Ende des Jahres meldet sich die Kasse und fragt, ob das Procedere beibehalten werden soll.

Kein lästiges Quittungssammeln und Einreichen mehr!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Seniorenbeirats (www.seniorenbeirat-grossbeeren.de/zuzahlung-bei-medikamenten) oder rufen Sie doch gleich mal bei Ihrer Krankenkasse an.

Herzlichst, Ihr

Lutz-Peter Anton

Seniorenbeirat